Als Angelgast aus dem Ausland ist ein Nachweis zu erbringen, dass die Angelfischerei im Heimatland ausgeübt wurde. Dieser Nachweis kann in Form eines Prüfungszeugnisses oder einer Angelerlaubnis erfolgen.
Gegen eine Gebühr von 16,00 € kann zu den Öffnungszeiten der Gemeinde Möhnesee der Jahresfischereischein beantragt werden. Hierzu sind zudem folgende Unterlagen notwendig:
- ausländischer Fischereischein oder Fischereierlaubnisschein (siehe oben)
- Passfoto
Da in den Niederlanden keine Fischereiprüfung erforderlich ist, erhalten niederländische Gäste den Fischereischein ohne Kenntnisnachweis.
Angellizenzen für den Möhnesee können online oder vor Ort bei der Tourist-Information in Körbecke erworben werden.